Kontrollierte Qualität

Richtlinien bei ökologischen Weinen

Wer wie VivoLoVin mit Bio-Wein handelt und mit dem „Bio“ Logo wirbt, muss sich in Zusammenarbeit mit einer staatlich anerkannten Kontrollstelle zur Zertifizierung von ökologischen Produkten gemäß der aktuell gültigen VO (EG) Nr. 834/2007 dem Öko-Kontrollverfahren unterziehen.

Im Januar 2009 wurde die bisherige Verordnung Nr. 2091/92 von den neuen EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau von o.g. Neufassung abgelöst, die europaweit die Regeln für die Produktion von ökologischen Erzeugnissen festlegt. Die VO (EG) Nr. 889/2008 enthält die dazugehörigen Durchführungsvorschriften.

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